UVV-Prüfungen

UVV-Prüfungen 2016-08-25T15:29:25+01:00

UVV-Prüfungen

Der Unternehmer muss sicherstellen, dass die im Betrieb eingesetzten Arbeitsmittel sicherheitstechnisch in Ordnung sind. Dies wird sowohl in der Betriebssicherheits-Verordnung, als auch im Arbeitsschutzgesetz und in ausgewählten Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verlangt.

Dies erfolgt regelmäßig in Form der sogenannten „UVV-Prüfungen“.

Mit der Durchführung dieser regelmäßigen Prüfungen kann der Unternehmer geeignete und für diese Aufgabe ausgebildete Mitarbeiter des eigenen Betriebes, aber auch externe „Befähigte Personen“ (vormals „Sachkundige“) beauftragen.

In der Regel sind die durchgeführten Prüfungen zu dokumentieren und das Ergebnis der Prüfung ist festzuhalten. Für bestimmte Arbeitsmittel (z.B. Henebühnen, Krane, etc.) sind eigene Prüfbücher zu führen.

Wir bieten Ihnen die qualifizierte und zuverlässige Prüfung
folgender Arbeitsmittel an:

  • Flurförderzeuge / Gabelstapler
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Leitern- und Tritte
  • Hebebühnen
  • Lkw-Ladebordwände
  • kraftbetätigte Türen und Tore
  • Hallen- und Portalkrane (über Kooperationspartner)
  • Feuerlöscher (über Kooperationspartner)
  • Regalanlagen nach DIN EN 15635 i.V. mit BGR 234

Fordern Sie hier Ihr Angebot an!