Brandschutz
Braucht Ihr Betrieb einen Brandschutzbeauftragten? Viele Unternehmen wissen nicht einmal, ob Sie aufgrund der Brandgefährdung oder wegen der baulichen Begebenheiten einen Brandschutzbeauftragten brauchen.
Einzelheiten hierzu sind unter anderem in den Landesbauordnungen, der Richtlinie des Vereins der Brandschutzbeauftragten Deutschland e.V. und in den Ausführungen des Verbandes der Sachversicherer (VdS Schaden-verhütung GmbH) ausgeführt.
Wir stellen mit Ihnen gemeinsam fest, was für Ihr Unternehemen zutrifft.
Gerne stellen wir Ihnen Ihren betrieblich notwendigen externen Brandschutzbeauftragten – gleich ob für die baulich-technische Beratung, für die Anfertigung von Flucht- und Rettungsplänen, für die Mitarbeiter-sensibilisierung oder für die regelmäßige Unterweisung im Umgang mit Löschmitteln.
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten setzt eine umfassende Zusatzausbildung gemäß den Richtlinien des vbbd voraus, wenngleich der Ausbildungsgang gesetzlich nicht geregelt ist.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.