Prüfung Turngeräte
Wir prüfen Ihre Turngeräte (Halle und Sportplätze) nach den Vorgaben der GUV-SI 8044 um die Sicherheit der Sportler zu gewährleisten und Ihr Haftungsrisiko zu begrenzen.
Der Unfallversicherungsträger fordert:
„Sportstätten und Sportgeräte sind vor der ersten Inbetriebnahme, in regelmäßigen Zeiträumen sowie nach Änderungen auf ihren sicheren Zustand, mindestens auf äußerlich erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen; vgl. § 39 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1). […….]
Regelmäßig wiederkehrende Prüfungen müssen mindestens jährlich erfolgen. Festgestellte sicherheitstechnische Mängel sind zu beheben; vgl. § 2 der UVV „Allgemeine Vorschriften“ (GUV-V A 1, bisher GUV 0.1). […….].
(Quelle: GUV-SI 8044)
„Der Sachkostenträger soll ausreichend qualifizierte Fachunternehmen oder andere geeignete Sachkundige mit diesen Prüfungen beauftragen.“ (Quelle: GUV-SI 8044)
Wie bei allen UVV-Prüfungen dürfen Sie auch bei der Prüfung Ihrer Turn- und Sportgeräte eine neutrale Prüfleistung erwarten, d.h. wir sind nicht daran interessiert möglichst viel aufzuschreiben, um dann einen Reparaturauftrag zu erhalten!