Spielplatzprüfung
Jahr für Jahr ereignen sich auf unseren Spielplätzen viele Unfälle.
Dabei kommt es oft zu schweren Verletzungen und leider auch zum Tod spielender Kinder.
Viele Unfälle wären vermeidbar, wenn regelmäßige Kontrollen durchgeführt würden.
Europaweit sind die Kontrollen und Prüfungen von Spielplatzgeräten in der DIN EN 1176 geregelt. Aber auch die Landesunfallkassen geben in Ihrer GUV-Schrift Außenspielflächen und Spielplatzgeräte klare Vorgaben, die sich anlehnen an die bereits erwähnte Europanorm.
Die vorgeschriebenen u. erforderlichen Prüfungen sind in 3 Kategorien aufgeteilt:
- Sichtkontrollen (täglich bis wöchentlich)
- Funktionskontrollen (alle ein bis drei Monate)
- jährliche Hauptinspektionen (spätestens nach 12 Monaten)
Sichtkontrollen oder visuelle Kontrollen dienen dazu, offensichtliche Gefahrenquellen zu entdecken. Je nach Beanspruchung können sie täglich oder wöchentlich erforderlich sein. Diese Kontrollen können Hausmeister, Erzieherinnen oder Lehrkräfte durchführen.
Bei den Funktionskontrollen geht es um die Prüfung von Funktion und Stabilität. Diese operativen Kontrollen können z.B. Hausmeister oder Sachkundige durchführen.
Die jährliche Hauptinspektion wird durch den Sachkundigen durchgeführt. Er prüft den allgemeinen, betriebssicheren Zustand von Anlagen, Fundamenten und Oberflächen. Das Hauptaugenmerk liegt dabei unter anderem auf der Veränderung durch Verrottung, Korrosion und Abänderung.
Wir bieten Kommunen und Betreibern von Spielplätzen eine neutrale und zuverlässige Prüfleistung. Wir verkaufen Ihnen aus Gründen der Neutralität weder Wartung noch Reparaturarbeiten.
Darüber hinaus bilden wir uns regelmäßig weiter. Unsere Sachkunde erwerben wir nach den strengen Ausbildungs- und Prüfungskriterien der DEULA.
Wir empfehlen Ihnen, vor Auftragserteilung an andere Dienstleister auf jeden Fall einen Nachweis über den Erwerb der Sachkunde (i.d.R. mehrtägige Ausbildung mit Prüfung) einzufordern!