Arbeitsschutz

Arbeitsschutz 2018-05-23T08:05:36+01:00

Arbeitsschutz

Jeder Betrieb ist gesetzlich zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet!

Ohne die Beratung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit laufen Sie Gefahr das Leben oder die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter unnötigen Risiken auszusetzen, gesetzliche Bestimmungen zu verletzen, und durch möglicherweise ausbleibende Versicherungsleistungen im Schadensfall (Unfall / Krankheit), die finanzielle Existenz Ihres Unternehmens aufs Spiel zu setzen.

Gerne erstellen wir mit Ihnen gemeinsam die gesetzlich geforderte Gefährdungsbeurteilung, um so die Risiken, die sich für Ihre Mitarbeiter ergeben, aufzuzeigen und gemeinsam nach Maßnahmen zu suchen, um diese Risiken auf ein akzeptables Maß („hinnehmbares Restrisiko“) zu reduzieren.

Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die Vorgaben aus dem Vorschriftenwerk der Berufsgenossenschaften, aus Normen oder gesetzlichen Vorgaben (z.B. aus der Betriebssicherheitsverordnung).

Vielleicht haben Sie bereits schon einen sicherheitstechnischen Dienstleister, der Sie rechtssicher unterstützt?

Beantworten Sie doch einfach folgende Fragen:

  • Verfügen Sie über eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 Arbeitsschutzgesetz?
  • Werden Ihre Mitarbeiter mindestens ein mal jährlich sicherheitstechnisch unterwiesen?
  • Läuft die sicherheitstechnische Betreuung in Ihrem Betrieb auch ausserhalb Ihres Büros – am Einsatzort der Mitarbeiter, die den größten Gefährdungen ausgesetzt sind?
  • Sind in Ihrem Unternehmen die vorhandenen Gefahrstoffe erfasst, wurde ggf. nach weniger gefährlichen Ersatzstoffen gesucht?
  • Verfügen Sie über Betriebsanweisungen für den Umgang mit Maschinen und Gefahrstoffen?
  • Sind Ihre prüfpflichtigen Arbeitsmittel (z.B. Hebebühnen, Stapler, Pressen, Druckbehälter, Elektrogeräte, etc.) erfasst und werden sie regelmäßig durch Sachkundige / Sachverständige überprüft?
  • Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Flucht- und Rettungsplan?
  • Kümmert sich Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit um mehr, als nur das bloße Kontrollieren der Plaketten an prüfpflichtigen Arbeitsmitteln?
  • Können Sie am Jahresende Auskunft darüber geben, was Ihnen die Arbeit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit gebracht hat – können Sie sich daran erinnern, dass überhaupt etwas geleistet wurde?
  • Werden Sie bei der Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsplätze beraten?
  • Werden Unfälle in Ihrem Betrieb untersucht?
  • …..?

Wenn Sie all diese Fragen mit “ja” beantworten können, dann haben Sie sicher einen Dienstleister, der etwas für sein Honorar tut. Dann ist es auch wahrscheinlich, dass Arbeitsschutz Ihnen auch “finanziell etwas bringt”. Darüber hinaus erfüllen Sie einen großen Teil Ihrer gesetzlichen Pflichten.

Sofern Sie einen Teil der Fragen mit „nein“ beantworten müssen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf , wir helfen Ihnen gerne!

Auch kleine und Kleinstbetriebe lassen wir übrigens nicht im Regen stehen! Ganz gleich ob in der Regelbetreuung oder in Form einer anlassbezogenen Betreuung – wir helfen Ihnen gerne!

Fordern Sie hier Ihr Angebot an.